Mopedführerschein Klasse AM

Mopedführerschein Klasse AM

Überblick Klasse AM

Ein Mopedführerschein ist unabhängig vom Alter, für das Lenken eines Motorfahrrades (Mopeds) und von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen vorgeschrieben, ausgenommen sind Personen die eine Lenkberechtigung einer anderen Klasse besitzen. Die Klasse AM darf mit jedem Führerschein (Klassen A, B, C, D, …) gelenkt werden, dies kann von den einzelnen Mitgliedstaaten der EU eingeschränkt werden.

Die Führerscheinklasse AM, der Mopedführerschein, ersetzt den Mopedausweis und wird für Motorfahrräder mit dem Eintrag Code 79.01 oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) mit Code 79.02 ausgestellt. Leichte Anhänger dürfen gezogen werden (Achtung auf Bestimmungen!)

Eine theoretische Ausbildung, eine praktische Ausbildung und eine theoretische Mopedprüfung ist für alle Pflicht. Es gibt keine praktische Prüfung!

Eine ärztliche Untersuchung ist für Bewerber über 20 Jahre verpflichtend!

Die Klasse AM ist nicht Teil des Stufenführerscheins und wird somit nicht als Praxiszeit für die Klasse A1 angerechnet.

Für den Mopedführerschein gibt es keine Mehrphasenausbildung.

Achtung: Das Lenken von „Mopedautos“ (Microcars) ist während eines Führerscheinentzuges verboten.

Umfang der Lenkberechtigung Klasse AM

Klasse AM Code 79.01: Einspurige Motorfahrräder

Als einspuriges Moped, Mofa (Motorfahrrad) gilt

  • Kraftfahrzeug mit zwei Rädern und einer
  • 45 km/h Bauartgeschwindigkeit max. und einem
  • 50 cm³ Hubraum max. (wenn Verbrennungsmotor)

Ebenso als Mopeds gelten

  • E-Bikes (Pedelecs) über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit oder über 600 W Motorleistung
  • Scooter über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit oder über 600 W Motorleistung wenn elektrisch angetrieben
  • Benzin-Scooter mit 11 km/h bis 45 km/h Bauartgeschwindigkeit

Klasse AM Code 79.02: Microcars, mehrspurige Mopeds und Mopedautos (vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)

Als mehrspuriges Moped, Mofa (Motorfahrrad) gilt

  • Kraftfahrzeug mit drei Rädern mit oder ohne Doppelrad mit einer
  • 45 km/h Bauartgeschwindigkeit max.
  • 50 cm³ Hubraum max. (wenn Verbrennungsmotor)

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeug sind

  • Kraftwagen mit 45 km/h Bauartgeschwindigkeit max. und
  • 425 kg Masse max. im fahrbereiten Zustand (bei Elektrofahrzeugen ohne Batterien gerechnet) und
  • 50 cm³ Hubraum max. wenn Fremdzündungsmotor oder 6 kW Leistung für andere Motortypen (zB Diesel)

Ziehen von Anhängern mit Klasse AM

Lenker von ein- und mehrspurigen Mopeds und Microcars dürfen leichte einachsige Anhänger ziehen. Dabei ist zu beachten:

Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse (EM) des Zugfahrzeugs (Moped, Microcar) muss die doppelte momentane Gesamtmasse (GM) des Anhängers überschreiten:

EM-Moped + 75 kg > 2 x GM-Anhänger

Ziehen von Anhängern mit Klasse AM

Lenker von ein- und mehrspurigen Mopeds und Microcars dürfen leichte einachsige Anhänger ziehen. Dabei ist zu beachten:

Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse (EM) des Zugfahrzeugs (Moped, Microcar) muss die doppelte momentane Gesamtmasse (GM) des Anhängers überschreiten:

EM-Moped + 75 kg > 2 x GM-Anhänger

  • Max. 50 kg Gesamtmasse des Anhängers bei einspurigen Motorfahrrädern
  • Max. 100 kg Gesamtmasse des Anhängers bei mehrspurigen Motorfahrrädern
  • Max. 80 cm Breite bei einspurigen Motorfahrrädern
  • Bei einspurigen Motorfahrrädern muss der Anhänger eine feststellbare Bremsanlage aufweisen

Das Ziehen von Anhängern mit höherem momentanem Gesamtgewicht oder größerer Breite als oben angeführt ist nur mit einer Bewilligung der Behörde zulässig.
Der Anhänger muss mit dem Zugfahrzeug gelenkig und verkehrs- und betriebssicher verbunden sein
Der Anhänger muss vorne mit zwei weißen oder gelben Rückstrahlern und hinten mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein, daß dadurch seine größte Breite anderen Straßenbenützern erkennbar gemacht wird.

Voraussetzungen für die Erteilung der Klasse AM

  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 14 Jahre 10 Monate
  • Mindestalter für die Erteilung der Klasse AM: 15 Jahre
  • Ärztliche Untersuchung ab 20 Jahren
  • Erste Hilfe Kurs nicht erforderlich
  • 6 UE Theoretische Schulung (Kurs)
  • 8 UE Praktische Schulung
  • Theoretische Prüfung ist erforderlich
  • Praktische Prüfung nicht erforderlich

Voraussetzungen für die Klasse AM

  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 14 Jahre 10 Monate
  • Mindestalter für die Erteilung der Klasse AM: 15 Jahre
  • Ärztliche Untersuchung ab 20 Jahren
  • Erste Hilfe Kurs nicht erforderlich
  • 6 UE Theoretische Schulung (Kurs)
  • 8 UE Praktische Schulung
  • Theoretische Prüfung ist erforderlich
  • Praktische Prüfung nicht erforderlich

Ausbildung

Wann darf ich mit der Ausbildung beginnen?

Die Ausbildung dürfen Sie 2 Monate vor dem 15. Geburtstag beginnen. Falls Sie unter 16 Jahre alt sind, benötigen Sie eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Wann bekomme ich frühestens meinen Mopedführerschein?

Den Mopedführerschein bekommen Sie frühestens am 15. Geburtstag. Die Ausbildung und die Prüfung können Sie jedoch schon früher machen.

Theoretische Ausbildung

  • Alle müssen eine theoretische Ausbildung absolvieren.
  • Das Ausmaß der theoretischen Ausbildung („Mopedkurs“) beträgt 6 UE (6 x 50 min)

Praktische Schulung absolvieren

  • Alle Lenker (Moped- und Microcarlenker) müssen eine praktische Ausbildung absolvieren, unabhängig vom Alter
  • Mind. 8 UE Praxis sind für alle Lenker erforderlich
  • Mind. 2 UE Praxis müssen im Verkehr absolviert werden, die restlichen UE können am Übungsplatz durchgeführt werden


Beispiel:
Eine 16 Jährige die ein Moped lenken will, muss eine praktische Ausbildung absolvieren. Sie fährt zuerst 6 UE am Übungsplatz und danach 2 UE im Straßenverkehr, oder sie fährt zuerst 4 UE am Übungsplatz und danach 4 UE im Straßenverkehr.

 der Muss ich zuerst die theoretische Mopedprüfung machen bevor ich zur Praxisprüfung darf?

Nein! Beim Mopedführerschein ist die Reihenfolge der Prüfungen nicht vorgeschrieben.

Theoretische Prüfung

Jeder der ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug oder Moped lenken will, muss eine theoretische Prüfung (Mopedprüfung) ablegen, dies erfolgt in Form eines Multiple Choice Tests („Kreuzerltest“) am Computer der Fahrschule.

Was muss ich zur Prüfung mitbringen?

Für die Prüfung benötigen Sie:

  • Amtlichen Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis)
  • Passfoto

Wie läuft die theoretische Mopedprüfung ab?

Die Mopedprüfung wird am Computer abgehalten.

Wie viele Fragen muss ich beantworten?

Sie müssen insgesamt 40 Fragen in Form eines Multiple Choice Tests („Kreuzerltest“) beantworten.

  • 30 Fragen zum Basiswissen
  • 10 Fragen zum „klassenspezifischen Teil“ (entweder Moped oder Mopedauto)

Jede Frage hat vier Antwortmöglichkeiten, von denen zumindest eine richtig ist.

Damit eine Frage als richtig beantwortet gilt, müssen alle richtigen Antworten markiert werden und keine der falschen Antworten darf markiert werden.

Fragen können nur richtig oder falsch beantwortet werden, sie können nicht teilweise richtig beantwortet werden.

Für jede richtig beantwortete Frage erhalten Sie einen Punkt.

40 Punkte sind das Punktemaximum der Prüfung.

Wie viele Fragen muss ich richtig beantworten?

Sie müssen mindestens 80% der Fragen richtig beantworten.

Wie lange dauert die Mopedprüfung

Für die Beantwortung der 40 Fragen haben Sie insgesamt 30 Min. Zeit.

 Bewertungsschema AM Moped

Fragen gesamt
Fragen mind. richtig
Zeit
40 Fragen
32 Fragen (80 % v. 40 F.)
30 Min.

Prüfungsthemen

Thema
Fragen
 Verkehrszeichen AM 4
 Rechtskunde Vorrang AM 6
 Gefahrenbilderfragen AM 2
 Grundlagen der Verkehrsteilnahme AM 6
 Defensivstrategien AM 4
 Sonstige Verkehrsregeln AM 2
 Fitness und Beeinträchtigungen AM 3
 Unfall AM 1
 Technische Überprüfung AM 2
Spezifische Fragen (Moped od. Microcar) 10
Gesamt 40

Nachweis der Kenntnisse (Praktische Prüfung)

  • Alle müssen in der Praxis ausreichende Kenntnisse nachweisen
  • Die erfolgt im Rahmen der praktischen Ausbildung gegenüber dem Fahrlehrer oder Instruktor
  • Eine Prüfung vor einem externen Prüfer gibt es nicht!

Prüfungswiederholung

Im Falle einer negativen Beurteilung darf die Prüfung frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.

Ausbildungstätten

Wo kann ich den Mopedführerschein machen?

Ihren Mopedführerschein können Sie bei Fahrschulen oder Autofahrerclubs (ARBÖ, ÖAMTC) machen.

Ausbildungstätten

Wo kann ich den Mopedführerschein machen?

Ihren Mopedführerschein können Sie bei Fahrschulen oder Autofahrerclubs (ARBÖ, ÖAMTC) machen.

Ärztliche Untersuchung

Brauche ich eine ärztliche Untersuchung für den Mopedführerschein?

Wenn Sie bei Antragstellung unter 20 Jahre alt sind, brauchen Sie keine Untersuchung.
Ab dem 20. Lebensjahr ist eine ärztliche Untersuchung für den Mopedführerschein vorgeschrieben!

Wichtige Bestimmungen für Mopedlenker

Beim Lenken eines Mopeds müssen Sie einige Dinge besonders beachten. Die wichtigsten hier in einer Zusammenfassung:

  • Bis zum 20. Geburtstag max. 0,1 Promille Alkohol/l Blut, das entpricht 0,05 mg/l (mg Alkohol pro l Atemluft)
  • Sturzhelmpflicht für Lenker und Beifahrer
  • Immer Abblendlicht einschalten

Mitzuführen sind

  • Mopedführerschein
  • Zulassungsschein
  • Verbandszeug
  • Europäischer Unfallbericht (empfohlen)

Beim Fahren mit Beifahrer zu beachten

  • Max. ein Beifahrer darf befördert werden (nur wenn das Moped dafür geeignet ist)
  • Der Beifahrer muss sich mit beiden Händen sicher anhalten können
  • Wenn der Beifahrer jünger als 8 Jahre, dann ist ein zur Größe passender Kindersitz nötig.
    Der Sitz muss mit dem Fahrzeug fest und sicher verbunden sein. Das Kind darf nicht die Sicht
    oder die Bewegungsfreiheit des Lenkers behindern.

Der Mopedführerschein gilt nur für die Fahrzeugkategorie für die er gemacht wurde

Beispiel:
Ein Mopedführerschein für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gilt nicht für das Lenken von Mopeds, dafür braucht man eine  Ausbildung auf einem Moped.