Vormerksystem – Der „Punkteführerschein“

Vormerksystem – Der „Punkteführerschein“

Sehr risikofreudigen Lenkern drohen „besondere Maßnahmen“ und der Entzug der Lenkberechtigung, dazu kommen Verwaltungsstrafen.

Das Vormerksystem gilt unabhängig von Alter und Wohnsitz für alle Personen die in Österreich ein Kraftfahrzeug lenken.

Das Prinzip des Vormerksystems

Begeht ein Lenker ein Vormerkdelikt, dann wird dies – nach dem die Strafe rechtskräftig ist – in das Führerscheinregister eingetragen.

Die Eintragung bleibt zwei Jahre bestehen, dann wird sie gelöscht. Nach dem zweiten Vormerkdelikt innerhalb von 2 Jahren, verlängert sich der Zeitraum bis zur Tilgung der Delikte auf 3 Jahre.

Die Verlängerung des Zeitraumes auf drei Jahre gilt für Personen, die ihr zweites Vormerkdelikt ab dem 1. März 2011 begehen.

Wird innerhalb von zwei Jahren ab der ersten Vormerkung ein weiteres Vormerkdelikt begangen, dann ordnet die Behörde eine besondere Maßnahme (z.B. Nachschulung, Perfektionsfahrt,…) an.

Bei Begehung eines dritten Vormerkdeliktes innerhalb von 3 Jahren folgt ein Entzug der Lenkberechtigung für mindestens 3 Monate.

Begeht der Lenker ein anderes Entzugsdelikt (z.B. Alkohol am Steuer), dann verlängert jede Vormerkung die Entzugsdauer der Lenkberechtigung um 2 Wochen.

Nimmt der Lenker an der angeordneten Maßnahme nicht teil, dann wird ihm die Lenkberechtigung bis zur Teilnahme entzogen.

Anmerkung:
Werden zwei oder mehrere Delikte gleichzeitig begangen, wird immer eine besondere Maßnahme angeordnet, unabhangig davon ob die Lenkberechtigung entzogen wird. Außer es wurde in den letzten 2 Jahren bereits eine besondere Maßnahme angordnet, der Lenker muss aufgrund der Bestimmungen über die Probezeit zur Nachschulung oder es werden aufgrund eines Führerescheinentzuges bereits begleitende Maßnahmen angeordnet.

Vormerkdelikte und besondere Maßnahmen im Überblick

Folgende Aufzählung zeigt die Übertretungen die zu einer Vormerkung im Führerscheinregister führen und die besonderen Maßnahmen die bei einer zweiten Eintragung angeordnet werden:

Delikt Maßnahme
Kinder nicht bestimmungsgemäß befördern KURS
0,5 bis 0,79 Promille oder 0,25 bis 0,39 mg Alk./l Atemluft NSCH
Fußgänger am Schutzweg gefährden PF od. FST
Sicherheitsabstand beim Hintereinanderfahren von 0,2 bis 0,39 Sekunden NSCH
Stop Tafel nicht beachtet und Vorrangverletzung PF od. FST
Rote Ampel überfahren und Vorrangverletzung PF od. FST
Pannenstreifen befahren und dabei Einsatzfahrzeuge behindern NSCH
Bei Stau in eine Eisenbahnkreuzung einfahren und dort anhalten PF
Geschlossene Schranken einer Eisenbahnkreuzung zu umfahren PF
Überqueren einer Eisebahnkreuzung bei optischen od. akustischen Zeichen für das Schließen der Schranken,
Überqueren trotz sich schließender Schranken
PF
Bei Rotlicht oder akustischen Zeichen die Eisenbahnkreuzung übersetzen PF
Gefährdung der Verkehrssicherheit durch den technischen Zustand des Fahrzeuges FST od. PF
Gefährdung der Verkehrssicherheit durch die Beladung des Fahrzeuges SEM
Speziell für LKW- und Bus-Lenker:
Lenken von LKW > 7,5 t mit mehr als 0,1 Promille NSCH
Lenken von Bussen mit mehr als 0,1 Promille NSCH
Bei „Fahrverbot für KfZ mit gefährlichen Gütern“ mit einem solchen in einen Tunnel einzufahren SEM
Beschränkungen für Beförderungen von gefählichen Gütern beim Befahren von Autobahntunnels SEM

KURS … Kindersicherungskurs
NSCH … Nachschulung
SEM … Seminar oder Vortrag
FST … Fahrsicherheitstraining
PF … Perfektionsfahrt

Unterscheidet sich das zweite Delikt vom ersten, wird bei der Anordnung der Maßnahme nach der Reihung der Delikte in der Führerscheingesetzdurchführungsverordnung (FSG-DV) vorgegangen.

Kindersicherungskurs

Bei der zweiten Übertretung Rahmen des Vormerksystems, wird ab 1.9.2009 bei mangelnder Kindersicherung ein
Kindersicherungskurs als Maßnahme angeordnet.

Die Dauer des Kurses beträgt 4 Unterrichtseinheiten zu 50 min.

Unterscheidet sich das zweite Delikt vom ersten, wird bei der Anordnung der Maßnahme nach der Reihung der Delikte in der Führerscheingesetzdurchführungsverordnung (FSG-DV) vorgegangen.

Kindersicherungskurs

Bei der zweiten Übertretung Rahmen des Vormerksystems, wird ab 1.9.2009 bei mangelnder Kindersicherung ein
Kindersicherungskurs als Maßnahme angeordnet.

Die Dauer des Kurses beträgt 4 Unterrichtseinheiten zu je 50 min.

2 UE werden als Theorie- und 2 UE als Praxisausbildung abgehalten.

Die Inhalte sind Crashphysik, Unfallmedizin, Unfallstatistik, Recht, Sicherungstechniken im Fahrzeug,…

Der Kurs wird u.a. angeboten von Fahrschulen, Einrichtungen die auch Nachschulungen abhalten dürfen, Autofahrerclubs und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 150 €.

Ihr Infoportal zum österreichischen Führerschein

Erprobte Tipps und Informationen zur Führerscheinausbildung direkt aus der Praxis des Fahrschullehrers!