Erste Hilfe Kurs

Erste Hilfe Kurs

Um am Ort eines Verkehrsunfalles Erste Hilfe leisten zu können ist für jede(n) FührerscheinbesitzerIn eine Schulung vorgeschrieben!

Man unterscheidet zwischen der 6 stündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für die Klassen A,B,C,E,F und dem eigentlichen Erste Hilfe Kurs im Ausmaß von 16 Stunden für die Klasse D und E zu D.

Der Kurs muss spätestens vor der praktische Prüfung absolviert werden, d.h. Sie müssen spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung die Bestätigung vorweisen können.

Erkundigen Sie sich gleich bei der Anmeldung in der Fahrschule nach den Terminen für den Erste Hilfe Kurs! Fallweise wird mit der Absolvierung des Kurses zulange gewartet.

„Machen Sie den Erste Hilfe Kurs möglichst früh!“

„Machen Sie den Erste Hilfe Kurs möglichst früh!“

Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für die Klassen A,B,C,E,F

Umfang und Inhalt

Der Kurs dauert 6 Stunden, er beinhaltet eine theoretische Unterweisung und praktische Übungen zur Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr.

Sie lernen dort:

  • Bergung aus akuter Gefahr
  • Lagerung
  • Maßnahmen bei Atemstillstand
  • Maßnahmen bei Herzstillstand
  • Maßnahmen bei Blutungen
  • Schockbekämpfung

Kosten

Im Moment kostet der Kurs ca. 55 €

Was muss ich mitbringen

  • Kursbeitrag (zumeist bereits bei Anmeldung zum Kurs zu leisten)
  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Bequeme Kleidung und rutschfeste Schuhe

Hier gehts zu detaillierten Informationen über die einzelnen Ausbildungsvarianten …

 

Hier gehts zu detaillierten Informationen über die einzelnen Ausbildungsvarianten …

 

Wo und Wann kann man den Kurs machen?

Häufig können Sie den Kurs einfach und bequem in den Räumlichkeiten Ihrer Fahrschule absolvieren.
Die Termine finden Sie am Schwarzen Brett der Fahrschule, die Anmeldung zum Kurs erfolgt im Fahrschulbüro.

Kurse werden z.B. angeboten von:

Rotes Kreuz
Arbeiter Samariterbund
Malteser Ritterorden
Johanniter-Unfall-Hilfe
Grünes Kreuz

Pflichten der Teilnehmer

Die Teilnehmer müssen im Kurs mitarbeiten, bei mangelnder Mitarbeit wird keine Bescheinigung ausgestellt.
Es gibt aber keine Prüfung.

Bestätigung – Nachweis

Nach der Kursteilnahme bekommen Sie eine Betätigung die Ihren Vor- und Zunamen, Ihr Geburtsdatum und das Datum enthält, weiters finden Sie darauf Namen, Anschrift und Unterschrift der Person, die die Unterweisung durchgeführt hat.

Gültigkeitsdauer

Die Geltungsdauer der 6 stündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist zeitlich nicht eingeschränkt.

Wenn Sie Ihre Lenkberechtigung ausdehnen, ist kein weiterer Erste Hilfe Kurs erforderlich.

Beispiel: Sie waren bereits im 6 stündigen „Erste Hilfe Kurs“ als Sie die Klasse B gemacht haben und wollen jetzt den Motorradschein Klasse A, dann müssen Sie kein zweites Mal in die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Bescheinigung über lebenrettende Sofortmaßnahmen wird ersetzt durch

  • Doktorat der gesamten Heilkunde
  • eine Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers über die Teilnahme an einem Kurs zur Ausbildung in Erster Hilfe
  • eine Bescheinigung einer öffentlichen Dienststelle, die gemäß § 120 KFG 1967 zur Ausbildung von Kraftfahrern berechtigt ist über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe
  • ein Diplom in einem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder ein Zeugnis über die Abschlußprüfung in der Pflegehilfe
  • ein Diplom in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst oder einem medizinisch-technischen Fachdienst oder ein Zeugnis in einemSanitätshilfsdienst oder eine Bescheinigung über die Unterweisung in Erster Hilfe im Rahmen der Ausbildung in diesen Berufen
  • den Nachweis der abgeschlossenen Sanitätsgrundausbildung beim Bundesheer
  • eine Bescheinigung des österreichischen Zivilschutzverbandes über die Teilnahme an einem Lehrgang für Selbstschutz-Grundunterweisung
  • den Nachweis über die Absolvierung der Vorlesung „Erste Hilfe” des 1. Studienabschnittes der Studienrichtung Medizin
  • den Nachweis über die Absolvierung des Lehrganges „Erste Hilfe im Feuerwehrdienst” eines Landesfeuerwehrverbandes
  • den Nachweis über die Absolvierung der Vorlesung „Erste Hilfe” der Studienrichtung Pharmazie
  • den Nachweis über die Absolvierung des Lehrganges „Erste Hilfe” an den Bundesanstalten für Leibeserziehung
  • eine Bescheinigung über die Absolvierung des nach den Richtlinien des Österreichischen Roten Kreuzes geführten Kurses für Erste Hilfe des Österreichischen Bundesheeres
  • eine Bescheinigung des Johanniterordens über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundlehrgang für Zivildienstleistende

Erste Hilfe Kurs – Klasse D und E zu D

Umfang

Der Erste Hilfe Kursdauert 16 Stunden.

Gültigkeit

Die Geltungsdauer des 16-stündigen Erste Hilfe Kurses ist nicht eingeschränkt.

Quelle: FSG-DV §6

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