Schwere Anhänger mit Klasse B (ohne Klasse E)

Schwere Anhänger mit Klasse B (ohne Klasse E)

„Darf ich mit meinem Auto diesen Anhänger ziehen?“ – Hier zwei Beispiele.

Schwere Anhänger müssen eine Bremse haben, bei PKW Anhängern ist dies gewöhnlich eine Auflaufbremse.

Schwere Anhänger haben mehr als 750 kg Höchst zulässige Gesamtmasse („Gesamtgewicht“)

Drei Fragen sind zu beantworten:

  • Darf die Anhängevorrichtung die Last aufnehmen?
  • Ist die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3.500 kg?
  • Das Höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges muss mind. so groß wie das Gesamtgewicht des Anhängers sein.

1. Beispiel: Schwerer Anhänger

Angenommen wird ein voll beladener schwerer Anhänger. Das Gewicht der Beladung beträgt 850 kg,
das Eigengewicht des Anhängers ist 450 kg, somit hat er ein Gesamtgewicht von 1300 kg.

1.) Darf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs das Gewicht des Anhängers ziehen?

Entscheidend ist hier die höchst zulässige gebremste Anhängelast von 1.500 kg laut Zulassungsschein des Zugfahrzeuges. der Anhänger hat 1.300 kg Gesamtgewicht. Das ist o.k.

Die höchst zulässige Stützlast auf die Anhängevorrichtung dieses Fahrzeuges darf nicht größer sein als 75 kg.

Der Anhänger ist ein Einachsanhänger, die Last soll über der Achse liegen. Die Last gegen Verrutschen sichern!

„Achten Sie auf das Gewichtsverhältnis und das geänderte Fahrverhalten beim Ziehen eines Anhängers!“

„Achten Sie auf das Gewichtsverhältnis und das geänderte Fahrverhalten beim Ziehen eines Anhängers!“

2.) Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte größer als 3.500 kg?

Der Anhäger hat 1.300 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht, das Zugfahrzeug hat ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 2.160 kg. Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beträgt 3.460 kg, das ist o.k.

3.) Ergebnis

Dieser Anhänger darf mit diesem Zugfahrzeug gezogen werden!

2. Beispiel: Schwerer Anhänger

Angenommen wird ein voll beladener schwerer Anhänger. Das Gewicht der Beladung beträgt 1.450 kg, das Eigengewicht des Anhängers ist 550 kg, somit hat er ein Gesamtgewicht von 2000 kg.

Anhänger über 1.) Darf die Anhängevorrichtung die Last aufnehmen?

Entscheidend ist hier die höchst zulässige gebremste Anhängelast von 3.500 kg laut Zulassungsschein des Zugfahrzeuges. der Anhänger hat 2.000 kg Gesamtgewicht. Das ist o.k.

2.) Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte größer als 3.500 kg?

Der Anhäger hat 2.000 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht, das Zugfahrzeug hat ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 2.850 kg. Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beträgt 4.850 kg. Das ist nicht o.k.!

3.) Ergebnis

Für diese Zugfahrzeug-Anhänger Kombination ist eine Lenkberechtigung Klasse BE erforderlich, allein mit der Klasse B darf diese Kombination nicht gelenkt werden.

Bei einem schweren Anhänger gilt, dass ohne Klasse BE oder Code 96 die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte nicht über 3.500 kg liegen darf!

Exkurs Anhängerbestimmungen für schwere Anhänger (Anhänger über 750 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht) im Überblick:

Klasse B und schwere Anhänger: Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte darf 3500 kg nicht übersteigen und das Gesamtgewicht des Anhängers darf das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuiges nicht übersteigen und das Gesamtgewicht des Anhängers darf die höchst zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Code 96: Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte darf 4250 kg nicht übersteigen und das Gesamtgewicht des Anhängers darf das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuiges nicht übersteigen und das Gesamtgewicht des Anhängers darf die höchst zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Klasse BE: Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte darf 7000 kg nicht übersteigen und das Gesamtgewicht des Anhängers darf das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuiges nicht übersteigen und das Gesamtgewicht des Anhängers darf die höchst zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Übungsfahrt Klasse B

Übungsfahrt Klasse B

Ihr Infoportal zum österreichischen Führerschein

Erprobte Tipps und Informationen zur Führerscheinausbildung direkt aus der Praxis des Fahrschullehrers!