Leichte ungebremste Anhänger

Leichte ungebremste Anhänger

„Darf ich diesen Anhänger ziehen? Wie soll ich vorgehen?“

Hier finden Sie zwei Beispiele zur Verdeutlichung der Vorgehensweise beim Ziehen von Anhängern. Einfach Anhängelast und Stützlast kontrollieren und das Gewichtsverhältnis für den leichten ungebremsten Anhänger beachten.Leichte Anhänger haben maximal 750 kg Höchst zulässige Gesamtmasse („Gesamtgewicht“)

Leichte Anhänger haben maximal 750 kg Höchst zulässige Gesamtmasse („Gesamtgewicht“)

1. Beispiel: Leichter ungebremster Anhänger

Der Anhänger ist mit 400 kg beladen, da sein Eigengewicht 200 kg beträgt, ergibt sich ein Gesamtgewicht des Anhängers von 600 kg.

Die Zulassungsscheine von Zugfahrzeug und Anhänger:

1.) Darf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs das Gewicht des Anhängers ziehen?

Hier beträgt die höchst zulässige Anhängelast für einen gebremsten Anhänger 3.500 kg und für einen ungebremsten Anhänger 750 kg. Der Anhänger hat 600 kg Gesamtgewicht und ist ungebremst. Die Anhängelast ist o.k.

Die höchst zulässige Stützlast beträgt 140 kg. Der Anhänger ist so zu beladen, dass die Anhängerdeichsel nicht mehr Kraft auf die Anhängevorrichtung ausübt. Die Beladung des Anhängers sollte grundsätzlich über der Achse erfolgen und die Last muss gegen Verrutschen gesichert sein.

2.) Ist das Gewichtsverhältnis von Anhänger und Zugfahrzeug in Ordnung?

Das doppelte Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges + 75 kg.

Das Gesamtgewicht beträgt 600 kg, damit ergibt sich ein doppeltes Gesamtgewicht von 1200 kg.
Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist 2307 kg, plus 75 kg ergeben sich 2383 kg.

3.) Ergebnis

Der Anhänger darf mit diesem Zugfahrzeug gezogen werden, da die höchst zulässige Anhängelast nicht überschritten wird und das Gewichtsverhältnis o.k. ist.

„Achten Sie auf das Gewichtsverhältnis und das geänderte Fahrverhalten beim Ziehen eines Anhängers!“

„Achten Sie auf das Gewichtsverhältnis und das geänderte Fahrverhalten beim Ziehen eines Anhängers!“

2. Beispiel: Leichter ungebremster Anhänger

Der Anhäger soll mit 500 kg Nutzlast beladen werden, darf er mit diesem Zugfahrzeug gelenkt werden?

Da der Anhänger 200 kg Eigengewicht hat ergibt sich ein Gesamtgewicht von 700 kg, dieser Wert entspricht genau dem höchst zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers

1.) Darf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs das Gewicht des Anhängers ziehen?

Hier beträgt die höchst zulässige Anhängelast für einen gebremsten Anhänger 1.400 kg und für einen ungebremsten Anhänger 680 kg. Der Anhänger hat 700 kg Gesamtgewicht und ist ungebremst.
Die Anhängelast ist zu groß!

Reduziert man jedoch das Gesamtgewicht des Anhängers auf 680 kg ist die höchts zulässige Anhängelast nicht mehr überschritten.

Die höchst zulässige Stützlast beträgt 75 kg. Der Anhänger ist so zu beladen, dass die Anhängerdeichsel nicht mehr Kraft als erlaubt auf die Anhängevorrichtung ausübt. Die Beladung des Anhängers sollte grundsätzlich über der Achse erfolgen und die Last muss gegen Verrutschen gesichert sein.

2.) Ist das Gewichtsverhöltnis von Anhänger und Zugfahrzeug in Ordnung?

Das doppelte Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges + 75 kg.

Das Gesamtgewicht beträgt jetzt 680 kg, damit ergibt sich ein doppeltes Gesamtgewicht von 1360 kg.
Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist 1382 kg, plus 75 kg ergeben sich 1457 kg.

3.) Ergebnis

Wenn das Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 680 kg beträgt, dann darf der Anhänger mit diesem Zugfahrzeug gezogen werden, da dann die höchst zulässige Anhängelast nicht überschritten wird und das Gewichstverhältnis nicht verletzt wird.

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