Führerschein Klasse A1

Führerschein Klasse A1

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  • Die Führerscheinklasse Klasse A1
  • Der Umfang der Lenkberechtigung
  • Voraussetzungen für die Erteilung
  • Der Stufenführerschein

Umfang der Lenkberechtigung der Klasse A1

Folgende Fahrzeuge dürfen mit der Klasse A1 gelenkt werden:

 
Fahrzeug
Mindestalter
Klasse A1

Motorräder mit oder ohne Beiwagen
125 cm3 Hubraum max.
11 kW (15 PS) Leistung max.
0,1 kW/kg Leistung/Eigengewicht max.

Dreirädrige-KfZ
15 kW (20,4 PS) Leistung max.

Kleinkrafträder (Mopeds)

Vierrädrige Leicht-KfZ (Microcars)

16 Jahre

15 1/2 Jahre bei
Ausbildungsbeginn

Jede Klasse umfasst auch die darunterliegende Klasse, folgende Grafik verdeutlicht dies …

Die Klasse AM darf zusätzlich auch mit jedem anderen Führerschein (Klassen B, C, D, …) gelenkt werden, dies kann von den einzelnen Mitgliedstaaten der EU eingschränkt werden.

Voraussetzungen für den Erwerb der Klasse A1

Den Motrorradführerschein der Klasse A1 bekommt man frühestens mit 16 Jahren, die Ausbildung kann mit 15 1/2 J. begonnen werden.

Zugang zur Klasse A1
Mindestalter bei Ausbildungsbeginn
15 1/2 Jahre
Mindestalter für die Erteilung
16 J.
Ärztliche Untersuchung
Ja 1)
Erste Hilfe Kurs
Ja 2)
Theoretische Ausbildung (Kurs)
6 UE
Theoretische Prüfung
Ja
Praktische Ausbildung
14 UE
Praktische Prüfung
Ja
Mehrphasenausbildung 3)
Ja

1) Die ärztliche Untersuchung ist 18 Monate gültig.
2) Ein bereits absolvierter Erste Hilfe Kurs gilt unbefristet weiterhin, es gibt keine Verjährung.
3) Die Mehrphasenausbildung besteht aus einem Fahrsicherheitstraining und einer Perfektionsfahrt, beides muss innerhalb von 14 Monaten absolviert werden.

„Bei erstmaliger Erteilung einer der Klassen A, A2 oder A1 unterliegt jeder der Mehrphasenausbildung!“

„Bei erstmaliger Erteilung einer der Klassen A, A2 oder A1 unterliegt jeder der Mehrphasenausbildung!“

Code 111 wird auf Klasse A1 angerechnet

Eine Praxis mit dem Code 111 (Klasse B) wird bei der praktischen Ausbildung im Ausmaß von 6 UE angerechnet.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung

Die Fahrschule ist Ihr „One-Stop-Shop“, sie führt fast alle bürokratischen Schritte für Sie durch!
Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass,…)
  • Zur Erleichterung der Abwicklung einen Meldezettel
  • Falls eine Namensänderung vorliegen sollte die entsprechenden Urkunden
  • Nachweis des akademischen Grades

Für die Theorieprüfung und die Praxisprüfung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis!

Ausbildungsablauf

Theoretische Ausbildung

Der Motorradkurs – die klassenspezifische theoretische Ausbildung – umfasst 8 UE Ausbildung á 50 min, der Umfang und Inhalt ist gesetzlich genau vorgegeben und darf nicht verkürzt oder verändert werden.

Bei bereits vorhandener Klasse B gilt der Basisunterreicht als absolviert und das Grundmodul (Grundwissen) als geprüft, somit ist ist nur noch der Motorradkurs (8 UE) zu absolvieren und die klassenspezifische Prüfung für die Klasse A1 zu absolvieren. Wenn vor dem Einstieg in die Klasse A1 noch kein Führerschein vorhanden ist, muss auch der Basisunterricht besucht und eine Prüfung über das Grundwissen abgelegt werden. Eine bestandene Prüfung über das Grundwissen bleibt erhalten und muss bei einem späteren Erwerb der Klasse B nicht nochmals abgelegt werden.

Die klassenspezifische theoretische Ausbildung umfasst …

Fahrertypen, Einteilung der Krafträder, Verletzungshäufigkeit, Unfallsituationen, Fahrtechnik, Fahrdynamik, Rechtliche Rahmenbedingungen, Blickschatten Phänomen, Toter Winkel, Übersehen werden, Fahrzeugtechnik, Überprüfungen am Fahrzeug, u.v.m.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung besteht aus Vorbereitung und Vorschulung auf einem Übungsplatz. Für diesen Ausbildungsteil hat sich der Ausdruck „Stationenplan“ eingebürgert, da Stationen in bestimmter Reihenfolge durchlaufen werden.

Die jeweils nächste Station baut auf der vorigen auf, so dass nach und nach eine Einführung in das Motorradfahren stattfindet. Der Stationenplan dauert gewöhnlich 4 UE.

Die anschließende Grundschulung findet auf verkehrsarmen Strassen statt und führt Sie in das Verkehrsgeschehen ein. Nach genauen Erklärungen werden behutsam Grundlagen trainiert und Sie finden stressfrei Ihren Weg in den Verkehr.

In der Hauptschulung wird auf Strassen mit stärkerem Verkehr gefahren und die Anforderungen werden sukzessive gesteigert.

In der Perfektionsschulung wird die besondere Fahrzeugbeherrschung (Gefahrenbremsungen auf geraden Strecken und in Kurven, Bremsausweichhaken,…) geübt.

Die praktische Ausbildung hat einen Mindetsumfang von 14 UE.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Unterrichtseinheiten der praktischen Ausbildung Klasse A1:

Art
Anzahl der UE á 50 min
Vorbereitung & Vorschulung
4 UE („Stationenplan“)
Grundschulung

10 UE

12 UE ab d. 39. LJ

Hauptschulung
Perfektionsschulung
Überprüfung

Quellen:
§ 18 FSG
Anlage 10a und 10b zu § 64b KDV

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