Führerschein Klasse A

Führerschein Klasse A

Hier lesen Sie …

  • Die Führerscheinklasse Klasse A
  • Der Umfang der Lenkberechtigung
  • Voraussetzungen für die Erteilung
  • Der Stufenführerschein

Umfang der Lenkberechtigung der Klasse A

Folgende Fahrzeuge dürfen mit der Klasse A gelenkt werden:

 
Fahrzeug
Mindestalter
Klasse A

Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Dreirädrige-KfZ
Mopeds
Vierrädrige Leicht-KFZ 

24 Jahre bei Direkteinstieg
od.
2 J. Praxis auf A2

Jede Klasse umfasst auch die darunterliegende Klasse, folgende Grafik verdeutlicht dies …

Die Klasse AM darf zusätzlich auch mit jedem anderen Führerschein (Klassen B, C, D, …) gelenkt werden, dies kann von den einzelnen Mitgliedstaaten der EU eingschränkt werden.

Voraussetzungen für den Erwerb der Klasse A

Es gibt drei Möglichkeiten um den Motrorradführerschein der Klasse A zu erwerben. Den Direkteinstieg mit 24 Jahren und zwei Varianten mit vorangegangener Praxiszeit. Bei Einstieg mit vorangegangener Praxis muss die Mehrphase abgeschlossen sein.

Direkteinstieg ohne Praxis
Praxis auf Klasse A2
vorhanden

Praxis nur auf Klasse A1
vorhanden

Mindestalter bei Ausbildungsbeginn
23 1/2 J.
20 Jahre 20 Jahre
Mindestalter für die Erteilung
24 J.
Erforderliche Praxiszeit
2 Jahre A2
4 Jahre A1
Ärztliche Untersuchung
Ja 1)
Nein, wenn unter 30 J.
Nein, wenn unter 30 J.
Erste Hilfe Kurs
Ja 2)
Nein
Nein
Theoretische Ausbildung (Kurs)
6 UE
Nein
8 UE
Theoretische Prüfung 3)
Ja
Nein
Ja
Praktische Ausbildung
14 UE
16 UE ab dem 39. LJ

entweder 7 UE
praktische Schulung

Nein
Praktische Prüfung
Ja
oder eine
praktische Prüfung
Ja, Pflicht
Mehrphasenausbildung4)
Ja
Nein 5)
Nein 5)

1) … Die ärztliche Untersuchung ist 18 Monate gültig, sollte in den letzten 18 Monaten eine Untersuchung erfolgt sein, so gilt dieses Gutachten noch. Entscheidend ist, dass das ärztliche Gutachten am Tag der praktischen Prüfung noch gültig ist!

2) … Ein bereits absolvierter Erste Hilfe Kurs gilt unbefristet weiterhin, es gibt keine Verjährung.

3) … Wenn bereits eine Lenkberechtigung vorliegt, so gilt das Grundwissen als vorhanden und geprüft, es erfolgt in diesem Fall nur noch die Prüfung des klassenspezifischen Teiles für die Klasse A.

4) … Die Mehrphasenausbildung besteht aus einem Fahrsicherheitstraining und einer Perfektionsfahrt, beides muss innerhalb von 14 Monaten absolviert werden.

5) … In diesen Fällen wurde die Mehrphasenausbidlung bereits bei A2 oder A1 absolviert, neuerlich muss die Mehrpahse nicht durchlaufen werden.

„Bei erstmaliger Erteilung einer der Klassen A, A2 oder A1 unterliegt jeder der Mehrphasenausbildung!“

„Bei erstmaliger Erteilung einer der Klassen A, A2 oder A1 unterliegt jeder der Mehrphasenausbildung!“

Klasse A – keine Anrechnung von Code 111 (125 ccm, 11 kW)

Auf die Klasse A und die Klasse A2 wird eine möglicherweise vorhandene Praxis mit dem Code 111 (125 ccm mit 5 Jahren PraxisKlasse B) nicht angerechnet. Eine Anrechnung von Code 111 erfolgt nur beim Erwerb der Klasse A1, dort werden bei der praktischen Ausbildung 6 UE angerechnet.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung

Die Fahrschule ist Ihr „One-Stop-Shop“, sie führt fast alle bürokratischen Schritte für Sie durch!

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass,…)
  • Zur Erleichterung der Abwicklung einen Meldezettel
  • Falls eine Namensänderung vorliegen sollte die entsprechenden Urkunden
  • Nachweis des akademischen Grades

Falls eine Theorieprüfung oder eine Praxisprüfung erforderlich sein sollte, benötigen Sie bei der Prüfung einen amtlichen Lichtbildausweis!

Ausbildungsablauf

Theoretische Ausbildung

Der Motorradkurs – die klassenspezifische theoretische Ausbildung – umfasst 8 UE Ausbildung á 50 min, der Umfang und Inhalt ist gesetzlich genau vorgegeben und darf nicht verkürzt oder verändert werden.

Klasse A2 oder A1 vorhanden

Indiesem Falle ist keine weitere theoretische Ausbildung und auch keine Theorieprüfung nötig.

Klasse B vorhanden

Bei bereits vorhandener Klasse B gilt der Basisunterreicht als absolviert und das Grundmodul (Grundwissen) als geprüft, somit ist ist nur noch der Motorradkurs (8 UE) und die klassenspezifische Prüfung für die Klasse A zu absolvieren.

Weder Klasse A2, A1 noch Klasse B vorhanden

Wenn vor dem Direkteinstig in die Klasse A noch kein Führerschein vorhanden sein sollte, muss sowohl der Basisunterricht (20 UE) als auch der klassenspezifische Unterricht (8 UE) besucht werden. Bei der Prüfung sind die Module Grundwissen und auch klassenspezifisches Wissen zu absolvieren.

Die klassenspezifische theoretische Ausbildung umfasst …

Fahrertypen, Einteilung der Krafträder, Verletzungshäufigkeit, Unfallsituationen, Fahrtechnik, Fahrdynamik, Rechtliche Rahmenbedingungen, Blickschatten Phänomen, Toter Winkel, Übersehen werden, Fahrzeugtechnik, Überprüfungen am Fahrzeug, u.v.m.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung besteht aus Vorbereitung und Vorschulung auf einem Übungsplatz. Für diesen Ausbildungsteil hat sich der Ausdruck „Stationenplan“ eingebürgert, da Stationen in bestimmter Reihenfolge durchlaufen werden.

Die jeweils nächste Station baut auf der vorigen auf, so dass nach und nach eine Einführung in das Motorradfahren stattfindet. Der Stationenplan dauert gewöhnlich 4 UE.

Die anschließende Grundschulung findet auf verkehrsarmen Strassen statt und führt Sie in das Verkehrsgeschehen ein und soll insbesondere das Drei-Blick-Training beinhalten. Nach genauen Erklärungen werden behutsam Grundlagen trainiert und Sie finden stressfrei Ihren Weg in den Verkehr.

In der Hauptschulung wird auf Strassen mit stärkerem Verkehr gefahren und die Anforderungen werden sukzessive gesteigert, Inhalte sind das aktives und passive Erleben der Verkehrsdynamik und das Blickfiltertraining.

In der Perfektionsschulung wird die besondere Fahrzeugbeherrschung (Gefahrenbremsungen auf geraden Strecken und in Kurven, Bremsausweichhaken,…) sie soll auf allen vom Standort aus erreichbaren Verkehrsräumen stattfinden.

Die praktische Ausbildung hat einen Mindestumfang von 14 UE, wobei mindestens 10 UE im Verkehr zu absolvieren sind. Bei Führerscheinwerberbern die das 39. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Mindestausbildungsumfang 16 UE, davon sind mindestens 12 UE im Verkehr zu absolvieren.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Unterrichtseinheiten der praktischen Ausbildung Klasse A:

Art
Anzahl der UE á 50 min
Vorbereitung & Vorschulung
4 UE („Stationenplan“)
Grundschulung

10 UE

12 UE ab d. 39. LJ

Hauptschulung
Perfektionsschulung
Überprüfung

Übungsfahrt Klasse B

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