Feuerwehrführerschein – Klasse B bis 5.500 kg

Feuerwehrführerschein – Klasse B bis 5.500 kg

Ab 1.Jänner 2011 gibt es neue Regelungen für das Lenken von Feuerwehr-, Rettungs-­ und Krankentransportfahrzeugen.

Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen unter best. Voraussetzungen, Fahrzeuge bis zu einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 5.500 kg gelenkt werden.

Feuerwehr-, Rettungs-­ und Krankentransportfahrzeuge

Feuerwehrfahrzeuge sowie Rettungs-­ und Krankentransportfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis 5500 kg mit einer Lenkberechtigung für die Klasse B gelenkt werden dürfen, wenn der Lenker

  • nicht mehr in der Probezeit ist,
  • eine interne theoretische und praktische Ausbildung sowie eine interne theoretische und praktische Fahrprüfung erfolgreich abgelegt hat und
  • im Besitz einer Bestätigung des Landesfeuerwehrkommandanten oder der Rettungsorganisation ist, dass er zum Lenken dieser Fahrzeuge besonders geeignet ist.

„Eine interne Ausbildung und eine interne Prüfung muss absolviert werden!“

„Eine interne Ausbildung und eine interne Prüfung muss absolviert werden!“

Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes

Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis 5500 kg dürfen überdies mit einer Lenkberechtigung für die Klasse B gelenkt werden, wenn dies in der besonderen Art und Aufgabenstellung der zu lenkenden Fahrzeuge begründet ist und wenn der Lenker zusätzlich im Besitz einer Bestätigung  des Bundesministeriums für Inneres ist, dass er zum Lenken dieser Fahrzeuge besonders geeignet ist.

Übungsfahrt Klasse B

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