Ausländischer Führerschein

Ausländischer Führerschein

Ob eine Führerscheinumschreibung nötig ist, hängt vom Ausstellungsstaat des Führerscheines und von der Aufenthaltsdauer in Österreich ab.

EU- und EWR-Lenkberechtigungen müssen nicht umgeschrieben werden. Nicht EWR-Lenkberechtigungen müssen nach spätestens 6 Monaten Wohnsitz in Österreich umgeschrieben werden, teilweise ist für die Umschreibung des Führerscheines auch eine praktische Prüfung erforderlich.

Welcher Führerschein muss umgeschrieben werden?

Nicht-EWR-Führerscheine müssen spätestens 6 Monate nach Wohnsitzbegründung in Österreich umgeschrieben werden.
Auf Antrag ist eine Verlängerung dieser Frist um weitere 6 Monate möglich, wenn man sich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung in Österreich aufhält.

Ein EWR-Führerschein, und natürlich auch ein EU-Führerschein, sind unbegrenzt gültig! Diese Führerscheine sind österreichischen Führerscheinen gleichgestellt, ein Umschreiben ist nicht verpflichtend, kann aber freiwillig gemacht werden.

Österreicher die einen Führerschein außerhalb der EU bzw. des EWR erworben haben, müssen diesen umschreiben lassen, das ist jedoch nur möglich, wenn sie sich zumindest ein halbes Jahr in diesem Land aufgehalten haben.

Wo kann ich den Führerschein umschreiben lassen?

 Sie können Ihren Führerschein bei jeder beliebigen Führerscheinbehörde in ganz Österreich umschreiben lassen:

  • Bundspolizeidirektionen (Wien: Verkehrsamt) in den Städten und die
  • Bezirkshauptmannschaft am Land

„EU-Führerscheine sind unbegrenzt gültig!“

„EU-Führerscheine sind unbegrenzt gültig!“

Welche Dokumente sind für das Umschreiben nötig?

Für die Umschreibung Ihrer Lenkberechtigung benötigen Sie folgende Dokumente. Es empfiehlt sich vorher bei der Behörde anzurufen und abzuklären ob Kopien einzelner Dokumente erforderlich sind.

  • Führerscheinantrag (Formular liegt bei der Behörde auf oder kann im Internet heruntergeladen werden)
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • alter Führerschein (muss abgegeben werden)
  • ein Passfoto
  • Ärztliches Gutachten bei Umschreibung aus Nicht-EWR-Staaten

Bei der Umschreibung von EWR-Führerscheinen wird normalerweise kein ärztliches Gutachten benötigt, es sei denn, es bestehen begründete Bedenken.

Eventuell fordert die Behörde eine Bestätigung der Ausstellungsbehörde, ob Einwände gegen die Umschreibung des EWR-Führerscheins sprichen.

Wie viel kostet die Führerscheinumschreibung?

Im Moment kostet die Umschreibung 55,70 €.
Weiters fallen Kosten für das Passfoto – und eventuell für die ärztliche Untersuchung – an.

EWR-Führerschein umschreiben – muss ich eine Prüfung machen?

 Wenn Sie einen EWR-Führerschein umschreiben möchten, ist keine Prüfung erforderlich.

Nicht-EWR-Führerschein umschreiben – muss ich eine Prüfung machen?

Bei Führerscheinen aus Nicht-EWR-Ländern ist häufig eine praktische Prüfung erforderlich. Es gibt aber auch Nicht-EWR-Staaten, bei denen eine Gleichartigkeit bei der Erteilung der Lenkberechtigung besteht und somit bei der Umschreibung keine Prüfung gefordert wird. 

Eine praktische Prüfung ist bei folgenden Umschreibungen erforderlich

Bei Umschreibungen des Führerscheines aus allen anderen Nicht-EWR-Ländern muss eine praktische Fahrprüfung absolviert werden.

Wann kann ein österreichischer Führerschein erworben werden?

Den österreichischen Führerschein können nur Personen erwerben, die sich innerhalb der letzten zwölf Monate nachweislich mindestens während 185 Tagen in Österreich aufgehalten haben, oder glaubhaft machen, dass sie beabsichtigen, sich für mindestens 185 Tage in Österreich aufzuhalten.

 

Quellen:

FSG § 1, 23
FSG-DV § 9

Übungsfahrt Klasse B

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