Klasse B – Code 96

Klasse B – Code 96

Mit Code 96 darf die Summe der höchst zul. Gesamtgewichte von Anhänger und Zugfahrzeug bis zu 4250 kg betragen.

Der Code 96 ist ab 19.1.2013 neu und kann zusammen mit jeder Ausbildung für die Klasse B oder im Rahmen einer Zusatzausbildung zur Klasse B erworben werden. Die Ausbildung für den Code 96 ist auch zusammen mit der L17-Ausbildung möglich.

Es gibt keine Prüfung und keine ärztliche Untersuchung.

Gewichtsverhältnis bei Klasse B mit Code 96

Folgende Bestimmungen sind zu beachten:

Anhänger
Zugfahrzeug
Schwerer Anhänger
GG
kleiner od. max. gleich
Höchst zul.
GG 1)
Summe der Höchst zul. GG max. 4250 kg
Höchst zulässige Anhängelast und Stützlast der Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges beachten!

1) … Bei geländegängigen Personenkraftwagen (Klasse M1) und geländegängigen Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (Klasse N1) ist das 1,5-fache höchst zulässige Gesamtgewicht anzusetzen.

Ausbildung und Ausbildungsstätten

Den Code 96 erhält man nach

  • 3 UE theoretischer Schulung und
  • 4 UE praktische Ausbildung erteilt.

Die Ausbildung erfolgt in der Fahrschule.

Vorteile

Keine Prüfung!

Es gibt keine theoretische und keine praktische Prüfung.

Keine ärztliche Untersuchung!

Für den Erwerb des Code 96 ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Geltungsbereich

Der Code 96 gilt in der gesamten EU.

Anrechnung auf die Klasse BE

Der Code 96 wird auf den Führerschein der Klasse BE angerechnet, so dass Besitzer der Klasse B Code 96 zum Erwerb der Klasse BE keine Ausbildung mehr absovieren, sondern nur mehr eine theoretische und praktische Prüfung ablegen müssen.

Übungsfahrt Klasse B

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