Führerscheinklassen für Motorräder und Moped

Führerscheinklassen für Motorräder und Moped

Hier lesen Sie …

  • Die Klassen A, A2, A1 und AM im Überblick
  • Der Umfang der Lenkberechtigungen
  • Der Stufenführerschein

Die Klasse A im Überblick

Für Motorräder und Mopeds gibt es 4 Führerscheinklassen, die Klassen A, A2, A1 und AM, zusätzlich ist es möglich Motorräder der Klasse A1 nach 5 Jahren Praxis Klasse B und 6 Std. praktischer Schulung zu lenken.

Die Führerscheinklassen A2 und A können entweder direkt oder stufenweise erworben werden. Die Klasse A1 kann nur direkt erworben werden. Direkt bedeutet volle Ausbildung und behördliche Prüfung, stufenweise bedeutet nach 2 Jahren Fahrpraxis und 7 Std. praktscher Ausbildung. Der Mopedführerschein AM ist nicht Teil des Stufenführerscheines.

Das Mindestalter für den Direkteinstieg in die jeweilige Klasse beträgt:

  • Klasse A – Mindestalter 24 Jahre
  • Klasse A2 – Mindestalter 18 Jahre
  • Klasse A1 – Mindestalter 16 Jahre
  • Klasse AM – 15 Jahre

Das Mindestalter für den Füherscheinerwerb mit vorangegangener Fahrpraxis beträgt:

  • Klasse A – Mindestalter 20 Jahre (plus 2 Jahre Praxis A2 und 7 Std. praktsche Schulung)
  • Klasse A2 – Mindestalter 18 Jahre (plus 2 Jahre Praxis A1 und 7 Std. praktische Schulung)
  • Klasse A1 – Mindestalter 16 Jahre (nur Direkteinstieg möglich)

Für die Klassen A, A2 od. A1 ist einmalig eine Mehrphasenausbildung vorgeschrieben, diese muss innerhalb von 14 Monaten absolviert werden und umfasst außer dem Fahrsicherheitstraining auch eine Perfektionsfahrt.

„Bei erstmaliger Erteilung einer der Klassen A, A2 oder A1 unterliegt jeder der Mehrphasenausbildung!“

„Bei erstmaliger Erteilung einer der Klassen A, A2 oder A1 unterliegt jeder der Mehrphasenausbildung!“

Umfang der Lenkberechtigung

 Klasse
Fahrzeug
Mindestalter
Klasse A
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Dreirädrige-KfZ mit mehr als 15 kW

24 Jahre
od.
2 J. A2

Klasse A2

Motorräder mit oder ohne Beiwagen
35 kW (47,6 PS) Leistung max.
0,2 kW/kg Leistung/Eigengewicht max. = mind. 5 kg pro kW
Falls gedrosselt, darf die ungedrosselte Version max. die doppelte Leistung haben.

Dreirädrige-KfZ
15 kW (20,4 PS) Leistung max.

18 Jahre
Klasse A1

Motorräder mit oder ohne Beiwagen
125 cm3 Hubraum max.
11 kW (15 PS) Leistung max. = mind. 10 kg pro kW
0,1 kW/kg Leistung/Eigengewicht max.

Dreirädrige-KfZ
15 kW (20,4 PS) Leistung max.

16 Jahre
Klasse AM

Kleinkrafträder (Moped) – Code 117

Zwei- od. dreirädrige KFZ mit max. 45 km/h und
50 cm3 bei Verbrennungsmotor
4 kW bei Elektromotor

Elektro-Scooter mit mehr als 25 km/h oder über 600 W

Vierrädrige Leicht-KfZCode 118 mit max. 45 km/h und max. 350 kg (ohne Batterien) und
50 cm3 max. bei Fremdzündungsmotoren (Benzin)
4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren (Diesel) oder
4 kW bei Elektromotoren

15 Jahre

Jede Klasse umfasst auch die darunterliegende Klasse, folgende Grafik verdeutlicht dies …

Die Klasse AM darf zusätzlich auch mit jedem anderen Führerschein (Klassen B, C, D, …) gelenkt werden, dies kann von den einzelnen Mitgliedstaaten der EU eingschränkt werden.

„Jede Klasse A, A2, A1 umfasst auch die darunterliegende Klasse!“

„Jede Klasse A, A2, A1 umfasst auch die darunterliegende Klasse!“

A, A2, A1 – Direkteinstieg oder Zugang in Stufen

Der gewünschte Führerschein kann über einen Direkteinstieg oder über einen stufenweisen Zugang erlangt werden.

Direkteinstieg

Der Direkteinstieg in die gewünschte Klasse ist möglich, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Mindestalter
  • Ärztliche Untersuchung
  • Theoretische und praktische Ausbildung
  • Theoretische und praktische Prüfung

Zugang in Stufen

Der Aufstieg in die nächste Klasse ist möglich nach

  • mind. zwei Jahren Fahrpraxis

und entweder einer

  • praktischen Schulung (7 Std.) oder einer
  • praktischen Prüfung.

Hier bleibt die Möglichkeit der freien Wahl zwischen den beiden Alternativen.
Eine theoretische Prüfung ist nicht mehr nötig.

Unterschied

Bei stufenweisem Zugang ist nur beim ersten Einstieg in die Klasse A (A2, A1) die gesamte Fahrschulausbildung und die gesamte Prüfung zu absolvieren, danach entfällt die theoretische Ausbildung und die theoretische Prüfung.

Die praktische Prüfung kann durch eine praktische Schulung ersetzt werden.

Wie komme ich zum gewünschten Führerschein?

Hier lesen Sie welche Anforderungen für die jeweilge Führerscheinklasse erfüllt sein müssen.

Klasse A1

Nur Direkteinsteig möglich

Mindestalter 16 Jahre, theoretische und praktische Ausbildung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung, danach Mehrphasenausbildung.

Klasse A2

Aufstieg von A1 auf A2

Mindestalter 18 Jahre, Mehrphase für A1 absolviert, 2 Jahre Fahrpraxis auf A1 und entweder eine praktische Prüfung (praktische Ausbildung nicht Pflicht) oder eine praktische Schulung (7 Std.).

Direkteinsteig in die Klasse A2

Mindestalter 18 Jahre, theoretische und praktische Ausbildung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung, danach Mehrphasenausbildung.

Klasse A

Aufstieg von A2 auf A

Mindestalter 20 Jahre, Mehrphase für A2 od. A1 absolviert, 2 Jahre Fahrpraxis auf A2 und entweder eine praktische Prüfung (praktische Ausbildung nicht Pflicht) oder eine praktische Schulung (7 Std.).

Aufstieg von A1 auf A

Mindestalter 24 Jahre, 4 Jahre Praxis auf A1, praktische Prüfung vorgeschrieben (Zugang über 2 J. Praxis und praktische Schulung nicht möglich).

Direkteinsteig in die Klasse A

Mindestalter 24 Jahre, theoretische und praktische Ausbildung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung, danach Mehrphasenausbildung.

Klasse AM

Mindestalter 15 Jahre, theoretische und praktische Ausbildung, sowie eine theoretische Prüfung.

Die Klasse AM ist nicht Teil des Stufenführerscheines, d.h. der Aufstieg von AM auf A1 erfolgt nicht erleichtert.

Keine praktische Prüfung.

Keine gesundheitliche Untersuchung.

Keine Mehrphasenausbildung.

Mehr über den Mopedführerschein Klasse AM lesen Sie hier…

Beispiele

1. Beispiel – Direkteinstieg mit 30 Jahren

Ein(e) LenkerIn mit einem Alter von 30 Jahren hat ausschließlich den Führerschein der Klasse B und möchte ein Motorrad mit 100 PS (73,5 kW) lenken, hierfür ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Das Mindestalter für die Erteilung beträgt in diesem Fall 24 Jahre.

Der theoretische Führerscheinkurs ist beschränkt auf den Motorradkurs und hat einen Umfang von 8 UE, der allgemeinen Teil (20 UE) wurde bereits bei der Erteilung der Klasse B absolviert und entfällt somit. Die praktische Ausbildung beträgt mind. 14 UE.

Ein theoretische Prüfung und einen praktische Prüfung ist zu absolvieren.

2. Beispiel – Fürherschein mit 18 Jahren

Ein(e) 18 Jahre alte FührerscheinwerberIn möchte den Führerschein der Klasse B und der Klasse A machen, der Motorradführerschein wird aufgrund des Alters auf die Klasse A2 eingeschränkt.

Der theoretische Führerscheinkurs umfasst einen allgemeinen Teil in dem 20 UE Grundwissen unterrichtet wird, einen Klasse B Teil von 12 UE. und einen Klasse A Teil von 8 UE.
Die praktische Ausbildung der Klasse A beträgt mind. 14 UE, die praktische Ausbildung der Klasse B mind. 18 UE.

Ein für beide Klassen muss eine theoretische und eine praktische Prüfung absolviert werden.

3. Beispiel – Durchlaufen der Stufen

Die (der) FührerscheinwerberIn aus Beispiel 2 möchte ein Motorrad mit 100 PS lenken.

Nach 2 Jahren mit der Lenkberechtigung Klasse A2 kann entweder eine praktische Schulung im Ausmaß von 7 Std. absolviert werden, oder eine praktische Prüfung auf einem „großen“ Motorrad muss gemacht werden. Die theoretische Prüfung entfällt, da sie bereits vor Erteilung der Klasse A2 absolviert wurde.

Anm.: UE … Unterrichtseinheit á 50 min

Begriffsbestimungen

Kleinkraftrad

Zweirädriges Kraftfahrzeug (Klasse L1e) oder dreirädriges Kraftfahrzeug (Klasse L2e) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und folgenden Eigenschaften:

i) zweirädrige Kraftfahrzeuge:
— Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren oder
— maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

ii) dreirädrige Kraftfahrzeuge:
— Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Fremdzündungs- motoren oder
— maximale Nutzleistung von bis zu 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoen oder
— maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren;

Kraftrad

Als Kraftrad gilt jedes zweirädrige Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Dreirädriges Kraftfahrzeug

Als dreirädriges Kraftfahrzeug gilt jedes mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Vierrädrige Kraftfahrzeuge

a) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg (Klasse L6e), ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und

i) einem Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren oder
ii) einer maximalen Nutzleistung von bis zu 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder
iii) einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

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